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CAS-Entscheidung: Stefan Luitz erhält aberkannten Sieg wieder zurück

CAS-Entscheidung: Stefan Luitz erhält aberkannten Sieg wieder zurück
CAS-Entscheidung: Stefan Luitz erhält aberkannten Sieg wieder zurück

Die Entscheidung ist gefallen. Die Disqualifikation von Stefan Luitz beim Riesentorlauf in Beaver Creek muss von der FIS zurückgenommen werden. Dem Einspruch des 26-Jährigen gegen die Aberkennung des Sieges wurde vom  Internationalen Sportgerichtshof (CAS) rechtgegeben.

Die Anti-Doping-Kommission des Internationalen Skiverbands (FIS) hat Anfang Januar entschieden Stefan Luitz nachträglich zu disqualifizieren. Beim Riesenslalom in Beaver Creek nahm der 26-Jährige zwischen den beiden Läufen über eine Maske Sauerstoff ein. Die FIS erkannte dem DSV-Athleten den Sieg, 100 Punkte und das Preisgeld ab. Damit erbte nachträglich Marcel Hirscher den Sieg in Beaver Creek. Die FIS betonte dass es sich dabei um keinen Dopingfall handelt, dies jedoch ein Verstoß gegen die gültigen FIS-Regeln ist. Interessant war jedoch der Fakt, dass der Gebrauch von Sauerstoff von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erlaubt ist.

Vertreten wurde Stefan Luitz von der Anwältin Anne Jakob, die bei dem Urteil eine Benachteiligung des Rennläufers, ohne eigenes Verschulden sah. Außerdem habe sich der Athlet keinen Vorteil verschafft. Für sie war es wichtig zu überprüfen ob die Regel so Bestand haben können, oder im Sinne aller Athleten korrigiert werden muss. Stefan Luitz betonte: „Es geht mir nicht nur um meine 100 Punkte, sondern darum, dass Klarheit im System herrschen muss.“

Der Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gab dem Ansinnen von Stefan Luitz recht und hob das FIS-Urteil auf. Inwieweit die FIS-Regeln nun angepasst werden müssen, ist noch unklar. Aber dafür hat man ja jetzt in der Sommerpause auch etwas Zeit.

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