Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Rechtsstreit gegen den Weltverband FIS um die Vermarktungsrechte von Ski Weltcup Veranstaltungen einen wichtigen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht München I gab dem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung größtenteils statt. Der FIS-Beschluss, die Medien- und Marketingrechte zentral zu vermarkten, wurde vom Gericht als Verstoß gegen europäisches Kartellrecht eingestuft und darf daher nicht umgesetzt werden.
Im April 2024 hatte die FIS entschieden, dass die Vermarktung von Weltcups in verschiedenen Wintersportarten künftig nicht mehr durch die nationalen Verbände, sondern zentral über den Weltverband erfolgen soll. Das Gericht befand, dass diese Entscheidung eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Es argumentierte, dass die FIS ihre marktbeherrschende Stellung ausnutze und die nationalen Verbände gezwungen würden, Vereinbarungen mit dem Weltverband zu treffen, um weiterhin Wettkämpfe austragen zu dürfen.
Das Gericht wies zudem das Argument der FIS zurück, wonach das europäische Kartellrecht in diesem Fall nicht anwendbar sei und das Münchner Gericht nicht zuständig wäre.
Der Österreichische Skiverband (ÖSV) hatte bereits vor dem DSV rechtliche Schritte gegen die FIS eingeleitet. Im Juni 2024 reichte der ÖSV eine Klage in Wien ein, und eine erste Gerichtsverhandlung ist für Ende Oktober angesetzt.
Die Nationalverbände, darunter der DSV und der ÖSV, sind grundsätzlich nicht gegen eine Zentralvermarktung, halten diesen Schritt strategisch sogar für sinnvoll. Sie kritisieren jedoch das Vorgehen der FIS unter ihrem Präsidenten Johan Eliasch. Die Verbände fordern, bei der Vergabe und Gestaltung der Marketingrechte stärker eingebunden zu werden, da sie bisher nicht überzeugt sind, dass die geplante Reform ihnen entscheidende Vorteile bringen wird.
Quelle: ORF.at
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