Der Internationale Skiverband FIS hat am Mittwoch ein von Experten zusammengestelltes Präventionskonzept zusammengestellt um ein bestmögliches Corona-Risikomanagement in Hinblick auf die kommende Ski Weltcup Saison bereitzustellen. Durch diese Regelungen soll ein ungehinderter Start in die Wettkampfsaison sichergestellt werden.
Es gibt vier Teilnehmergruppen, die zur Einhaltung dieses Protokolls verpflichtet sind und die bei der Durchführung des FIS-Weltcups eng zusammenarbeiten
- Athleten, Mannschaftsbetreuungspersonal, Ausrüstungsservice
- FIS-Beamte
- Akkreditierte Gruppen: Rundfunkanstalten, Rechteinhaber, Sponsoren und Partner, Veranstaltungsmanagement, Zeit- und Datenservice, Lieferanten usw.
- Lokales Organisationskomitee: Beamte, Personal, Belegschaft, Freiwillige
Für jede Teilnehmergruppe werden zielgerichtete intelligente Testprotokolle definiert.
Hier die wichtigsten Punkte aus dem Präventionskonzept
Um sicherzustellen, dass der FIS-Weltcup und eine Veranstaltung nicht durch einen Covid-19-Ausbruch und dessen Folgen gefährdet wird, liegt es in der Verantwortung jeder Person, sich an diese Richtlinie zu halten, alle Verfahren und Anweisungen zu befolgen und sich jederzeit diszipliniert zu verhalten.
Jede Person, die an einer FIS-Veranstaltung teilnehmen möchte, muss innerhalb der letzten 72-96 Stunden (3-4 Tage) vor der ersten Ankunft an der Veranstaltung einen negativen Covid-19 PCR-Test (Speichel-/Abstrich-Test) durchführen lassen und vorlegen und einen Fragebogen ausfüllen
Der Organisator hat dafür Sorge zu tragen, dass vor Ort alle 3 bis 4 Tage Testungen durchgeführt werden können. PCR-Tests von FIS-Vertretern, Athleten, Hilfspersonal und akkreditiertem Personal sind alle drei bis vier Tage erforderlich. Der Organisator sorgt dafür das PCR-Tests vor Ort oder in der Nähe des Veranstaltungsortes mit langen, flexiblen Öffnungszeiten und einer angemessenen personellen Ausstattung während potenziell stark frequentierter Zeiten, möglich sind.
Tests und Ergebnisse werden von der Person selbst im „Covid-19 FIS-Immunitätspass“ festgehalten, der auch den Aufenthaltsort der Person für einen 14-Tage-Zeitraum enthält.
Die Daten werden in der zentralisierten FIS-Plattform gespeichert, die den Datenschutzbestimmungen des GDPR entspricht.
Die Daten werden den nächsten und zukünftigen Organisatoren zur Verfügung stehen, um die Genehmigungen ihrer nationalen Behörden zur Durchführung der Veranstaltung zu erleichtern, indem Belege für die ergriffen Maßnahmen vorgelegt werden, dass kein Covid-19 übertragen wurde.
Die Kosten für die Tests werden von der Person oder der verantwortlichen Gruppe getragen (d.h. Team, FIS, Organisator für Personal, Sender, etc.)
Der Organisator lädt die nationale/lokale Tracking-App auf das Mobilgerät der Person herunter und aktiviert diese.
Personen, die ohne gültiges Testergebnis zur Veranstaltung kommen, wird der Zutritt verweigert. Sie müssen einen solchen Test durchführen und das Ergebnis erhalten, bevor der Veranstalter eine Akkreditierung erteilt oder den Zutritt zum Veranstaltungsort gestattet. Nicht berechtigten Personen ist der Zugang zum Wettkampfgelände zu untersagen.
Ein positives Ergebnis wird automatisch an die nationalen Behörden gemeldet, und es werden nationale Quarantäneverfahren angewandt. Sollte eine Person positiv getestet werden, muss sich diese unverzüglich in Selbstquarantäne begeben.
- wenn die Person keine Symptome hat, Selbstquarantäne für einen bestimmten Zeitraum. Wenn keine Symptome aufgetreten sind, wird die Quarantäne aufgehoben.
- wenn die Person Covid-19-Symptome hat, ist eine Selbstquarantäne bis zu einem bestimmten Zeitraum nach Verschwinden der Symptome erforderlich.
Alle Kontaktpersonen die in den vorhergehenden 72 Stunden Kontakt mit der positiv getesteten Person hatten, müssen sich umgehend einem Test unterziehen, und bis zum Ergebnis in Quarantäne begeben.
Die Mitteilung des positiven Tests und die Konsequenzen, insbesondere im Falle eines Athleten, z.B. Nicht-Berechtigung, für eine bestimmte Anzahl von Tagen zu starten, werden in Übereinstimmung mit der FIS Covid-19 Kommunikationsrichtlinie mitgeteilt.
Seit August werden im Rahmen von Doping-Kontrollen untersucht, ob ein Sportler/in bereits Antikörper gegen den Corona-Virus gebildet hat. Ist dies der Fall muss der Athlet/in während ihrer gesamten Immunitätsperiode keine weiteren Corona-Tests durchführen.
Das gesamte Präventionskonzept der FIS finden Sie hier.