Oslo – Der Prozess zwischen dem Skirennläufer Henrik Kristoffersen und dem norwegischen Skiverband wurde am Dienstag mit dem Anwaltsverfahren zu Ende gebracht. Ein Urteil wird kurz vor oder unmittelbar nach Ostern bekanntgegeben. Während der Verband von der Klage freigesprochen werden möchte, besteht die andere Seite auf eine Vereinbarung die das Tragen des Logos von Sponsor Red Bull auf dem Helm von Henrik Kristoffersen ermöglicht.
Der Skirennläufer geht davon aus, dass ein solches Abkommen den Zugang zum Unterstützungssystem des österreichischen Energydrinkherstellers gewährleisten und ihm helfen kann, zu den besten Athleten der Welt zu werden.
Im November 2016 lehnte der Vorstand des norwegischen Skiverbandes den Antrag Kristoffersens in Bezug auf eine solche Vereinbarung ab, da der Platz auf dem Helm an eine norwegische Telekommunikationsfirma verkauft wurde und dass dies für alle Athleten galt. Der Verband folgte diesen Ausführungen und bezweifelte, wie bedeutsam es ist, dass sich der rote Stier auf dem Helm befindet, um sich in der Weltspitze zu behaupten.
Der Skiverband erklärte dem gegenüber weiter, dass eine Marktvereinbarung mit der Telekommunikationsfirma entscheidend war, um ein „breites“ Nationalmannschaftsmodell zu gewährleisten und dass Sponsorengelder auch dem Breitensport zugutekommen. Viele andere Länder haben das gleiche Modell angewendet wie der Skiverband. Dieses ist an vielen Marktrechten zentral beteiligt. In der Praxis haben die Skirennläufer nach Zustimmung des Verbandes individuelle Vereinbarungen zu treffen, wenn es darum geht Logos der Sponsoren an anderer Stelle zu tragen.
Kristoffersen hat verschiedene, individuelle Sponsorenverbände. Der Anwalt betonte auch, dass – bei Verweis auf ein Gutachten – ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Regelung mit Zustimmung und Vorabprüfung für den Abschluss einzelner Sponsorenverträge rechtmäßig ist. Der Jurist meint, dass das Gericht eine Beschränkung vorsieht, die es den einzelnen Athleten gestattet, die gewünschten Vereinbarungen einzugehen, ohne dass dies den Marktwert verringert oder die Regeln des Wettbewerbs verletzt.
Die Einschränkung ist legitim, und man nutzt die Option, um die Rekrutierung und das Training junger Sportler zu erleichtern, betont der juristische Beistand des Skiverbandes, der auch die von Henrik Kristoffersen eingereichte Schadensersatzforderung von bis zu 15 Millionen norwegische Kronen (rund 1,6 Mio. Euro, Anm. d. Red.) ablehnte. Der Anspruch sei groß, aber wenig dokumentiert. Desweiteren wurde keine Dokumentation vorgebracht, welche Art von Dienstleistungen der Skirennläufer mit einem Helmvertrag bekommen würde.
Bericht für skiweltcup.tv: Andreas Raffeiner
Quelle: www.dagbladet.no