Eine kurze Zeit ist es um die ‚Sauerstoff-Affäre‘ etwas ruhiger geworden. Jetzt geht der Fall Luitz in die nächste Runde und soll in Kürze vor dem CAS verhandelt werden. Die Berufungsunterlagen sollen heute dem Internationalen Sportgerichtshof zugestellt werden.
Die Anti-Doping-Kommission des Internationalen Skiverbands (FIS) hat Anfang Januar entschieden Stefan Luitz nachträglich zu disqualifizieren. Beim Riesenslalom in Beaver Creek nahm der 26-Jährige zwischen den beiden Läufen über eine Maske Sauerstoff ein. Die FIS erkannte dem DSV-Athleten den Sieg, 100 Punkte und das Preisgeld ab. Damit erbte nachträglich Marcel Hirscher den Sieg in Beaver Creek.
Die FIS betonte dass es sich dabei um keinen Dopingfall handelt, dies jedoch ein Verstoß gegen die gültigen FIS-Regeln ist. Interessant ist der Fakt, dass der Gebrauch von Sauerstoff von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erlaubt ist.
Einen Eilantrag auf Aussetzung der FIS Strafe hatte die CAS, wie zu erwarten, vor dem Riesenslalom in Adelboden abgelehnt. Dadurch verlor Stefan Luitz seinen Startplatz innerhalb der Top 7 und musste mit Startnummer 13 an den Start gehen.
Vertreten wird Stefan Luitz von der Anwältin Anne Jakob, die bei dem Urteil eine Benachteiligung des Rennläufers, ohne eigenes Verschulden sieht. Außerdem habe sich der Athlet keinen Vorteil verschafft. Für sie ist es wichtig zu überprüfen ob die Regel so Bestand haben kann, oder im Sinne aller Athleten korrigiert werden muss.
Stefan Luitz betonte: „Es geht ja nicht nur um meine 100 Punkte, sondern darum, dass Klarheit im System herrschen muss.“
Luitz, der nach einer Schulterverletzung, die er sich beim Riesenslalom in Adelboden zuzog, einige Tage pausieren musste, bereitet sich zur Zeit auf den Riesentorlauf am kommenden Sonntag in Garmisch-Partenkirchen vor. Der nächste ganz große Auftritt für den Allgäuer ist bei der Ski-WM 2019 in Are geplant. Hier steht am Freitag, 15. Februar, der Riesenslalom der Männer (14.15 Uhr/17.45 Uhr) auf dem Programm.