UPDATE: Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat einen Eilantrag auf die Aussetzung der Disqualifikation von Stefan Luitz abgelehnt. Der Fall „Disqualifikation Stefan Luitz“ ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern wird zur grundsätzlichen Klärung vor das CAS gebracht und verhandelt. Bis zu dieser Entscheidung bleibt es bei der Disqualifikation und der Aberkennung des Riesentorlaufsieg in Beaver Creek.
Beaver Creek – Der Deutsche Stefan Luitz hat seinen Sieg in Beaver Creek verloren. Das entschied die Anti-Doping-Kommission des Internationalen Skiverbands. Der 26-Jährige nahm zwischen den beiden Läufen über eine Maske Sauerstoff ein. Die FIS erkannte dem DSV-Athleten Sieg, 100 Punkte und das Preisgeld ab.
Es ist kein Dopingfall, aber ein Verstoß gegen die Regeln. Interessant ist der Fakt, dass der Gebrauch von Sauerstoff von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erlaubt ist.
Marcel Hirscher hat somit vorläufig seinen 65. Weltcupsieg in der Tasche. Doch Luitz geht vor den internationalen Sportgerichtshof. Der Einspruch muss bis zum 31. Januar erfolgen. Bis dahin will der Österreicher seinen Sieg, den er auf dem grünen Tisch errungen hat, nicht bewerten und kommentieren.
Vertreten wird Stefan Luitz von der Anwältin Anne Jakob, die bei dem Urteil eine Benachteiligung des Rennläufers, ohne eigenes Verschulden sieht. Außerdem habe sich der Athlet keinen Vorteil verschafft. Für sie ist es wichtig zu überprüfen ob die Regel so Bestand haben kann, oder im Sinner aller Athleten korrigiert werden muss.
Bericht für skiweltcup.tv: Andreas Raffeiner
Quellen: sport.orf.at, www.br.de