Linus Straßer, das deutsche Ski Weltcup Ass, stand kürzlich vor Gericht in München und hat dabei einen juristischen Sieg errungen, nachdem er gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte. Straßer war zuvor in einer 30er-Zone am Münchner Harras mit 53 km/h geblitzt worden, was 23 Stundenkilometer über dem erlaubten Tempo lag. Trotz des Überschreitens der Geschwindigkeitsbegrenzung muss Straßer das Bußgeld von 115 Euro nicht bezahlen.
Der Vorfall ereignete sich am 13. Dezember des Vorjahres, als Straßer aus Sicherheitsgründen beschleunigte, um eine Kollision zu vermeiden, da sich die Fahrbahn nach einer Bushaltestelle verengte. Er argumentierte, dass er seine Geschwindigkeit nur kurzzeitig erhöhte, um einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, das ihm zu nahe kam, zu verhindern. Seine Frau und sein Kind waren ebenfalls im Wagen. Trotz seiner Begründung folgte das Gericht zunächst nicht seiner Argumentation und betonte, dass zu schnell immer noch zu schnell sei.
Die Wende im Fall kam, als festgestellt wurde, dass der Polizist, der das Hand-Lasermessgerät bediente, dieses nicht vorschriftsmäßig getestet hatte. Zusätzlich hatte der Beamte einen Mast nicht berücksichtigt, der falsche Reflexe hätte liefern können, was das Messergebnis in Frage stellte. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten und der geringen Höhe des Bußgeldes entschied die Richterin, das Verfahren einzustellen und kommentierte, dass Straßer Glück gehabt habe.
Quelle: tz.de
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